Wartung

Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der Rauchmelder DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.

Doch bevor Sie die Rauchmelder prüfen, noch etwas Wichtiges vorab:

  • Dokumentieren Sie, wann Sie Ihre Rauchmelder geprüft haben und was Sie darüber hinaus gemacht haben (abgestaubt, Batterie gewechselt, etc.).
  • Halten Sie sich immer an die Herstellerangaben, wie oft geprüft werden soll, mindestens jedoch alle 12 Monate plus/minus 3 Monate. Die Herstellerangaben finden Sie in der Bedienungsanleitung des Rauchmelders. Bewahren Sie diese gut auf. Als Vermieter geben Sie diese an den Mieter weiter, sofern der Mieter für die Wartung zuständig ist. Haben Sie einen Dienstleister mit der Wartung beauftragt, geben Sie ihm die Anleitung weiter.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern finden Sie im Infoportal für Rauchmelder.